Teilnahmebedingungen

I )      AUFGABE

  1. Alle Regisseure erhalten die gleiche Aufgabe: Anhand eines vorgegebenen Textes ein Stück inszenieren, das maximal 18 Minuten lang sein darf.
  2. Fremdsprachige Ausgaben des vorgegebenen Textes sind zulässig.
  3. Kürzungen und textlose Inszenierungen sind zulässig.
  4. Fremdtexte sind nicht zulässig.
  5. Das Genre ist frei wählbar.
  6. Die so entstehenden Stücke dürfen jeweils maximal 18 Minuten lang sein.
  7. Der Text wird Anfang August bekannt gegeben.

 

II )     GRUPPE

  1. Die Regisseure wählen eigene Schauspieler, Helfer und sonstige Ausstattung aus.
  2. Kosten für Darsteller, Bühne und Requisiten werden vom Festival nicht erstattet.
  3. Die Gruppengröße inklusive Regisseur darf fünf Personen nicht überschreiten.
  4. Jede Gruppe hat am Tag ihrer Aufführung eine Stunde für Proben und Einrichtung.
  5. Jede Gruppe hat am Tag ihrer Aufführung freien Eintritt ohne Sitzplatzanspruch.
  6. Zur Preisverleihung haben alle Gruppen und sonstige Interessierten freien Eintritt.
  7. Pro Gruppe fällt eine Kaution von 150 Euro an sowie 10 Euro Teilnahmegebühr.
  8. Verursacht eine Gruppe einen Schadensfall wird die Kaution nicht erstattet.
  9. Die Kaution wird nach Abschluss des Festivals erstattet.
  10. Bei Absage durch die Teilnehmer wird die Kaution nicht erstattet.

 

III )   TECHNIK

  1. Jede Gruppe muss bis 10 Tage vor Festivalbeginn ihren Technikplan vorlegen.
  2. Jede Gruppe kann folgende Technik nutzen: Grundlicht, 3 variable Scheinwerfer, Farbfilter, CD-Player, DVD-Player, fest eingerichteter Beamer, Mikrofon.
  3. Der Einsatz von eigenen Laptops ist zulässig.
  4. Die Verwendung eigener Technik ist NUR AUF ANFRAGE zulässig.
  5. Die Bespielung des Zuschauerraums ist nicht zulässig.
  6. Pro Gruppe muss während der Aufführung eine Person bei der Technik sein.

 

IV )   SONSTIGES

  1. Pro Spielort kann ein undotierter Jurypreis vergeben werden.
  2. Pro Spielort wird ein undotierter Publikumspreis vergeben.
  3. Alle Preisträger werden zum Finale des Festivals eingeladen.
  4. Im Finale kann ein dotierter Jurypreis vergeben werden.
  5. Die Vergabe der Jurypreise liegt im Ermessen der jeweiligen Fachjury.
  6. Jeder Regisseur kann nach der Präsentation seines Stückes dazu Stellung nehmen.
  7. Unterbringungskosten werden nicht übernommen.
  8. Reisekosten für die Vorrunden werden nicht übernommen.
  9. Reisekosten für das Finale werden pauschal mit 100 Euro unterstützt.
  10. Mit der unterschriebenen Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert.
  11. Erst die Überweisung von Kaution und Teilnahmegebühr bestätigen die Teilnahme.
  12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.